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   BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90   

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https://dejure.org/1990,2744
BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90 (https://dejure.org/1990,2744)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1990 - 3 StR 97/90 (https://dejure.org/1990,2744)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1990 - 3 StR 97/90 (https://dejure.org/1990,2744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 37
  • NStZ 1991, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    (Vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).

    Nicht erkennen läßt es, ob es bedacht hat, daß, ausgehend von dem Strafrahmen des § 30 Abs. 1 BtMG, gemäß § 31 Nr. 1 BtMG auch eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB in Betracht kommt, mit der Folge einer Strafuntergrenze von Geldstrafe oder der Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat (vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).

  • BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85

    Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    (Vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).

    Nicht erkennen läßt es, ob es bedacht hat, daß, ausgehend von dem Strafrahmen des § 30 Abs. 1 BtMG, gemäß § 31 Nr. 1 BtMG auch eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB in Betracht kommt, mit der Folge einer Strafuntergrenze von Geldstrafe oder der Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat (vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).

  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    Zu bedenken dabei ist auch, daß die günstige Zukunftsprognose im Sinne des § 56 StGB schon dann gegeben ist, wenn die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 7; BGH NStZ 86, 27; vgl. auch BGHR aaO. 9).
  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87

    Keine Schuldspruchänderung nach Eintritt der (Teil-) Rechtskraft; Mißachtung des

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    Zu bedenken dabei ist auch, daß die günstige Zukunftsprognose im Sinne des § 56 StGB schon dann gegeben ist, wenn die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 7; BGH NStZ 86, 27; vgl. auch BGHR aaO. 9).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    Danach ist zu besorgen, die Kammer habe nicht bedacht, daß die Frage, ob § 56 Abs. 3 StGB einer Strafaussetzung entgegensteht, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden ist (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4; BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89), und daß maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGHR aaO. 3; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1988 - 2 StR 664/88).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    Danach ist zu besorgen, die Kammer habe nicht bedacht, daß die Frage, ob § 56 Abs. 3 StGB einer Strafaussetzung entgegensteht, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden ist (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4; BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89), und daß maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGHR aaO. 3; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1988 - 2 StR 664/88).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    Danach ist zu besorgen, die Kammer habe nicht bedacht, daß die Frage, ob § 56 Abs. 3 StGB einer Strafaussetzung entgegensteht, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden ist (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4; BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89), und daß maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGHR aaO. 3; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1988 - 2 StR 664/88).
  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 379/86

    Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verneinung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
    Mit der bezeichneten Warnwirkung, auch im Zusammenhang mit etwaigen Weisungen und Auflagen, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (Dreher/Tröndle aaO. § 56 Rdn. 5 mit weiteren Nachweisen; BGH StV 1987, 63).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 368/03

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Begründung; Darstellung;

    Der Senat kann im übrigen ausschließen, daß das Landgericht die Wirkungen, die von einer etwaigen - gegebenenfalls durch die Erteilung von Auflagen und Weisungen (§ 56 b, § 56 c StGB) sowie die Unterstellung der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers (§ 56 d StGB) spezialpräventiv ausgestalteten (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 56 Rdn. 24 b) - Strafaussetzung ausgehen würden (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB), insbesondere den damit regelmäßig einhergehenden Druck eines Bewährungswiderrufs (vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 135 m. w. N.), außer acht gelassen und somit nicht in die für die Sozialprognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB des Angeklagten gebotene Gesamtabwägung einbezogen hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 14).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91

    Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten -

    Es genügt, daß die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 7, 14; BGH NSTZ 1986, 27).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1990 - Ss 483/90

    Strafaussetzung; Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapiewilligkeit;

    Denn solche Möglichkeiten der Resozialisierung und der Straftatenvorbeugung muß das Gericht stets dann, wenn sie sich anbieten oder nach Lage der Sache Erfolg versprechen könnten, in seine Überlegungen einbeziehen (BGH NJW 1978, 599 und StV 1987, 63 sowie BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 14; Stree in Schönke-Schröder, StGB , 23. Aufl., Rdn. 15 und 24 a zu § 56 StGB , Ruß in LK, StGB , 10. Aufl., Rdn. 23 und 24 zu § 56 StGB ).
  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Hätte die Strafkammer dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose ausdrücklich gestellt, so wäre sie bei Prüfung des Vorliegens "besonderer Umstände" (§ 56 Abs. 2 StGB) möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1990 - 3 StR 97/90 -).
  • KG, 09.01.1997 - 1 Ss 328/96
    Es wird keine sichere und unbedingte Gewähr, sondern lediglich eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit verlangt (vgl. BGHR § 56 StGB - Sozialprognose 7 und 14).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.09.1990 - 1 Ws 153/90 L   

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https://dejure.org/1990,7002
OLG Karlsruhe, 14.09.1990 - 1 Ws 153/90 L (https://dejure.org/1990,7002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.1990 - 1 Ws 153/90 L (https://dejure.org/1990,7002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 1990 - 1 Ws 153/90 L (https://dejure.org/1990,7002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 174
  • NStZ 1991, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 13.02.1990 - 1 Ws 212/89

    Schuldschwere; Erschwerende; Umstände; Schuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1990 - 1 Ws 153/90
    Es ist dem Vollstreckungsgericht nicht verwehrt, aus den von dem erkennenden Gericht zu dem Tatgeschehen, dem Tatanlaß und den Umständen der Tatausführung getroffenen Feststellungen sich aufdrängende schuldrelevante Umstände zugunsten des Verurteilten - hier: affektive Momente von schuldminderndem Gewicht unterhalb der Schwelle der §§ 20, 21 StGB - herzuleiten, auch wenn sie im schwurgerichtlichen Urteil (z.B. bei Altfällen) nicht ausdrücklich erörtert werden (im Anschluß an Senatsbeschluß, NStZ 1990, 337 ).
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können Umstände Bedeutung erlangen wie ein hohes Lebensalter des Verurteilten, eine schwere Dauererkrankung, Sühneanstrengungen und Wiedergutmachungsbemühungen gegenüber Angehörigen des Opfers, Suizidversuche aus Verzweiflung über die Tat und eigene Bemühungen um die soziale Integration (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 1990 - 1 Ws 153/90 -, juris).
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